Der Fall Nils Petersen bewegt die Bundesliga und wird wohl noch ein längeres Nachspiel haben. Der Stürmer des SC Freiburg sah am vergangenen Spieltag gegen den FC Schalke 04 (0:2) die gelb-rote Karte und hätte eigentlich in der Partie gegen den VfL Wolsburg gesperrt sein müssen. Verein und Spieler legten Widerspruch ein und wurden in erster Instanz bei DFB-Sportgericht abgewiesen. In zweiter Instanz vor dem DFB-Bundesgericht wurde das Urteil aber aufgehoben. Was hat das Urteil für Folgen?
Was wird uns die Entscheidung des DFB-Bundesgerichts von vergangener Woche für Folgen bringen? Die zweite Instanz des Kontrollausschuss des Deutsche Fußball Bundes hatte entschieden, dass Nils Petersen nicht für das Liga-Spiel gegen den VfL Wolfsburg gesperrt wird. Der Däne hatte im Spiel gegen den FC Schalke 04 Gelb-Rot gesehen und wäre folgerichtig nicht dabei gewesen. Allerdings hatte er angemahnt, dass er die erste Gelbe Karte gar nicht mitbekommen habe und demnach nicht regelkonform vom Platz gestellt wurde.
Der DFB hatte in erster Instanz die Beschwerde noch abgewiesen. Anschließend hat sich der SC Freiburg an das DFB-Bundesgericht gewandt, die Ende letzter Woche das Urteil aufgehoben haben.
Gelbe Karte nicht ordnungsgemäß gezeigt
Was zu dieser ganzen Konfusion führte, war die Tatsache, dass Nils Petersen die erste Gelbe Karte in der 64. Minute des Liga-Spiels gegen FC Schalke 04 nicht gesehen hatte. Wie er nach eigener Aussage angab, war er daher von der gelb-roten Karte auch so überrascht und legte deshalb auch Beschwerde ein.
Der Schiedsrichter der Partie, Tobias Stieler, hatte den Dänen die Gelbe karte im Rücken gezeigt, so dass dieser sie offensichtlich auch nicht wahrnahm. Der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts erklärte daher Folgendes:
“Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt. […] Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. […] Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche ‘stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein.”
Für Späth sei vollkommen klar gewesen, dass der Schiedsrichter den Spieler wie üblich verwarnen wollte (ordnungsgemäß). Dies ist aber nicht geschehen, da der Spieler die Karte “vor Augen” geführt wurde. Deshalb hat er sich auch darauf berufen können.
Auswirkungen auf zukünftige Entscheidungen?
Ob das überstimmende Urteil des DFB-Bundesgerichts letztlich weitere Auswirkung auf die Beurteilung von Schiedsrichter-Entscheidungen bleibt abzuwarten. Natürlich wissen jetzt Spieler und Verein, dass es eine Möglichkeit gibt, derartige Entscheidung auf diese Weise anzufechten. Dies könnte auch ein Mittel für Spieler sein, Platzverweisen aus dem Weg zu gehen oder diese anzufechten.
Diese Entscheidung ist in dieser Art und Weise zweifelsohne noch nicht dagewesen. Sie zeigt aber auch, dass bei unberechtigten oder regelwidrig/nicht regelkonform getroffenen Entscheidungen immer noch eine Möglichkeit besteht, selbst wenn das DFB-Sportgericht eine negative Entscheidung getroffen hat.
Man kann nur hoffen, dass so etwas nicht ausgenutzt wird und die Schiedsrichter nicht auch noch an dieser “Front” kämpfen müssen, sind sie doch mit dem neu eingeführten und häufig kritisierten Videobeweis schon genügend beschäftigt.