Wer in den nächsten Wochen kein Spiel verpassen möchte, hat schlechte Karten, zumindest, wenn er einer geregelten Arbeit nachgeht und nicht mit seinem Chef in Konflikt geraten will.
Die Fans befinden sich im Ausnahmezustand, doch längst ist nicht alles erlaubt. Wir beantworten die Frage, ob Fußballschauen am Arbeitsplatz erlaubt ist und wie mit verlorener Arbeitszeit umzugehen ist.
Fans wollen an den Bildschirm
Die Vergleichsplattform Kununu hat jüngst eine Umfrage durchgeführt. Die Deutschen ließen dabei keinen Zweifel: Sie möchten Fußball schauen, und zwar um jeden Preis. Jeder dritte Beschäftigte plant, am Arbeitsplatz die Spiele zu verfolgen. Die Hälfte der befragten Männer möchte im Büro oder in der Fabrikhalle kein Spiel verpassen. Ganze 16 Prozent gehen noch einen Schritt weiter und sehen sogar den Arbeitgeber in der Pflicht, Möglichkeiten zu schaffen, dass die Mitarbeiter in gemütlicher Runde Fußball gucken können, anstatt wie gewohnt zu arbeiten.
Arbeitsrecht nicht vernachlässigen
Die Aussichten sind allerdings weniger rosig. Laut Arbeitsrecht gibt es, verständlicherweise, ohne Arbeit keinen Lohn. Fußball gucken oder arbeiten und dafür entlohnt zu werden, lautet also die Devise. Wer den Bürocomputer oder das Handy nutzt, um Spiele zu schauen, muss mit einer Abmahnung rechnen. Wiederholungstätern kann die Kündigung drohen.
Viele Unternehmen haben die elektronische Zeiterfassung eingeführt. Wer über die Zeit der EM nicht ordentlich stempelt, betrügt das Unternehmen um Arbeitszeit und muss ebenfalls mit Konsequenzen rechnen.
Urlaubsplanung auf die EM abstimmen
Wer in Ruhe Fußball schauen möchte, kann und darf nicht gleichzeitig arbeiten. Dies dürfte jedem einleuchten. Der Spielplan steht längst fest, zumindest für die Gruppenspiele. Damit weiß jeder, wann die Deutschen an der Reihe sind. Es wäre also möglich, einen ganzen Urlaubstag einzutragen oder alternativ Überstunden abzufeiern, wenn die Deutschen auflaufen.
Der Wunsch nach Urlaub muss mit den Vorgesetzten abgesprochen werden. Sollten alle Mitarbeiter diesen Gedanken hegen, kann nicht jedem Wunsch um Fußball-Freizeit stattgegeben werden. Schließlich muss der Produktionsablauf aufrechterhalten werden. Frustreaktionen sind fehl am Platze. In keinem Arbeitsvertrag ist das Recht verankert, dass Arbeitnehmern gestattet werden muss, Fußballspiele anzuschauen. Dies trifft leider auch auf die EM im eigenen Land zu.
Vorteilhaftes Zeitmanagement
Es hätte schlimmer kommen können. Viele Arbeitnehmer werden die Spiele ohne Probleme und ohne ihren Chef zu verärgern, schauen können. Kein Vorrundenspiel beginnt vor 18 Uhr. Auch die K.-o-Runde startet frühestens zu diesem Zeitpunkt. Viele haben bis dahin Feierabend und sogar noch genug Zeit, sich ein Bier kaltzustellen und Chips zu besorgen.
Wenig tröstlich scheint diese Tatsache für Beschäftigte, deren Dienst in die Abendstunden fällt. Für Ärzte und Pflegekräfte, Busfahrer, Lokführer oder die Kassierer im Supermarkt bleibt nur der Urlaubsschein als Alternative.
Fußball unter Kollegen
Ist der Chef Fußball-Fan, kann es auch ganz anders aussehen. Der Boss bietet an, das Spiel gemeinsam zu schauen. Allerdings muss vorab feststehen, wie mit der versäumten Arbeitszeit umgegangen wird. Im Gegenzug muss sich niemand verpflichtet fühlen, dieser Aktivität beizuwohnen. Wer auf das Spiel verzichtet und lieber seine Arbeit macht, muss diese später nicht nachholen, kann pünktlich Feierabend machen und das Spiel anschließend in der Wiederholung sehen.