Der Tabellen-Sechzehnte der 2. Bundesliga Erzgebirge Aue muss nun, wie schon zu erwarten, in die Relegation gegen den Karlsruher SC. Das DFB-Sportgericht weist den Einspruch des Zweitligisten gegen die Spielwertung nach dem 0:1 gegen Darmstadt 98 zurück und führt als Begründung eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters an.
Groß war der Aufschrei nach dem nicht gegeben Tor von Aue, bei dem der Ball ganz klar hinter der Linie war. Der Treffer hätte Aue gereicht, um den Weg über die Relegation vermeiden zu können, denn am Ende unterlag man den Lilien mit 0:1, die dadurch ihren Verbleib in der Liga sicherten. Aue legte daraufhin Einspruch gegen die Spielwertung ein, der nun aber durch das DFB-Sportgericht zurückgewiesen wurde. „Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen, heißt es von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, der das Einzelurteil fällte.
Aue hat nun 24 Stunden Zeit, gegen das Urteil erneut in Revision zu gehen.
Aue und der Vorwurf der Spielmanipulation
Darüber hinaus gab der Klub auch zu verstehen, dass man auch eine Spielmanipulation von Schiedsrichter Sören Storks nicht ausschließen würde. Der Verein behalte sich daher vor, Strafanzeige gegen den Schiedsrichter zu erstatten. Für DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann ist der Bogen damit allerdings überspannt: „Jemanden mit einer Strafanzeige zu überziehen, nur weil er im Sport einen Fehler gemacht hat – da ist mein Verständnis am Ende.“