Erneute Abfuhr für Martin Kind! Das Präsidium der DFL hat den Antrag von Kind und Hannover 96 auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung der 50+1-Regel am heutigen Mittwoch abgelehnt. Das Ergebnis fiel einstimmig aus.
Damit ist es Martin Kind auch weiterhin nicht möglich, die Mehrheit der Anteile an der “Hannover 96 Management GmbH” zu ĂĽbernehmen. Das teilte die DFL in einer Stellungnahme am heutigen Mittwoch mit. Das Präsidium habe sich in den zurĂĽckliegenden Monaten umfassend mit der 50+1-Thematik befasst, heiĂźt es. Auch wären die Antragssteller im Rahmen von gemeinsamen Sitzungen angehört worden. In der abschlieĂźenden Bewertung sei das Gremium zu dem Schluss gekommen, dass das Kriterium der “erheblichen Förderung” als Voraussetzung einer Ausnahmeregelung nicht erfĂĽllt sei. Damit wird Martin Kind also nicht Mehrheitseigner von Hannover 96.
Das angesprochene Kriterium wird demnach so ausgelegt, “dass die Höhe des finanziellen Engagements in jeder einzelnen Spielzeit während des 20-Jahre-Zeitraums mindestens dem durchschnittlichen Budgetanteil entsprechen soll, den das Hauptsponsoring des Klubs, d.h. das höchste Einzelsponsoring, ausmacht”. Das DFL-Präsidium kam zu dem Ergebnis, dass Kinds Förderleistungen diesen Umfang nicht erreichen. Kind hatte den Ausnahmeantrag am 4. August 2017 gestellt. Im Februar 2018 hatten ihn Kind und Hannover 96 zunächst ruhen lassen. Im vergangenen Mai wurde er reaktiviert.
Klarheit bei 50+1-Regelung soll her – was macht Kind?
“Das Präsidium hat sich die Entscheidung alles andere als leicht gemacht”, sagte DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball. “Im Sinne der Antragssteller, aber auch im Sinne der Gemeinschaft aller 36 DFL-Klubs, wurde die Sachlage ĂĽber Monate intensiv und umfassend geprĂĽft. Auch mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hat das Präsidium als das zuständige Gremium bei seiner abschlieĂźenden Bewertung konsequent die Satzung in einer den Leitlinien entsprechenden, einheitlichen Auslegung angewendet”, so Rauball in der Stellungnahme weiter.
Hannover 96 hat nun die Möglichkeit, sich an das Ständige Schiedsgericht der Lizenzligen zu wenden. Unabhängig von der aktuellen Entscheidung hat das Präsidium der DFL beim Bundeskartellamt ein “Verfahren nach Paragraph 32 c GWB” beantragt. Dabei handelt es sich um das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Mit diesem Schritt sollen kartellrechtliche Bedenken in Bezug auf die grundsätzliche Auslegung der 50+1-Regel ĂĽberprĂĽft werden. “Der PrĂĽfantrag beim Bundeskartellamt erfolgt unabhängig von dem aktuellen Präsidiumsbeschluss ĂĽber den Ausnahmeantrag von Hannover 96 und Herrn Martin Kind”, so Rauball. “In den vergangenen Monaten hat es eine intensive, öffentlich gefĂĽhrte Debatte ĂĽber die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligten Klarheit bringen.”
Ob anschließend auch tatsächlich Ruhe in dieser Angelegenheit herrschen wird, steht in den Sternen. Wie Martin Kind und Hannover 96 nun vorgehen werden, ist ebenso unklar.