Die 0:2-Niederlage am Sonntag beim FC Schalke 04 und vor allem eine einmal mehr enttäuschende Vorstellung waren für die Verantwortlichen von Borussia Dortmund offenbar das letzte Argument, um sich gegen eine Fortsetzung der bis 30. Juni befristeten Zusammenarbeit mit Trainer Peter Stöger zu entscheiden. Nachdem in den Tagen zuvor noch alles offen schien, ist beim BVB laut einem Bericht der “Bild” nun der Beschluss gefasst worden, im Sommer einen Neuanfang auf dem Trainerposten vorzunehmen.
Zuletzt galt es durchaus noch als Möglichkeit, mit Stöger für ein weiteres Jahr zu verlängern, sofern dieser die Qualifikation für die Champions League und damit das bei seinem Amtsantritt im Dezember ausgegebene Ziel erreicht. Danach hätte dann Julian Nagelsmann, der bei der TSG 1899 Hoffenheim eine erst ab Sommer 2019 gültige Ausstiegsklausel besitzt, übernehmen sollen. Diese Planspiele hat man in Dortmund wegen der aktuellen Entwicklung aber über den Haufen geworfen. Nachdem ein erneuter Versuch, Nagelsmann schon in diesem Sommer loszueisen, auf Ablehnung gestoßen ist, soll der lange als Favorit gehandelte Hoffenheimer inzwischen kein Thema mehr sein.
Favre ist der Favorit
Anders als Lucien Favre, der schon im letzten Sommer ein heißer Kandidat war, damals aber von OGC Nizza keine Freigabe für einen Wechsel nach Dortmund erhielt. Der BVB verpflichtete stattdessen Peter Bosz, der nach furiosem Start im Dezember gehen musste, ehe Stöger die Mannschaft zumindest einigermaßen wieder in die Spur bekam, aber mit uninspiriertem Fußball wenige Freunde im Umfeld gewann. Nun könnte Favre Nizza im Sommer für eine festgeschriebene Ablöse im Bereich von drei Millionen Euro verlassen und es gilt als wahrscheinlich, dass der BVB zuschlägt, zumal Favres Bereitschaft zur Rückkehr in die Bundesliga vorhanden scheint.
Eine Alternative wäre Marco Rose, der mit Red Bull Salzburg den BVB aus der Europa League gekegelt hat und in Österreich sehr gute Arbeit leistet. Der 41-Jährige besitzt allerdings einen Vertrag bis 2019 und dem Vernehmen nach keine Klausel.