Die Fans des 1. FC Köln sind nicht nur für ihre lautstarke und stimmungsvolle Unterstützung bekannt, sondern sorgten in der Vergangenheit auch immer wieder mit negativen Schlagzeilen für Aufsehen. Unter anderem kam es beim Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim im vergangen Jahr zu Beleidigungen gegen Mäzen Dietmar Hopp. Nicht nur deshalb, sondern auch wegen anderer Vergehen, hat das DFB-Sportgericht nun eine Geldstrafe gegen den 1. FC Köln ausgesprochen.
In der Domstadt war die Laune, zumindest sportlich gesehen, sicherlich schon einmal besser. Am Wochenende traf der Tabellenletzte des deutschen Oberhauses in aller letzte Minute gegen Hannover 96, der anschließende Jubel war groß, wurde kurze Zeit später aber wieder gedämpft, nachdem der Treffer durch den Videobeweis aufgrund einer Abseitsstellung wieder aberkannt wurde. Unter dem Strich stand dann nur ein 1:1-Remis, das dem FC nicht wirklich weiterhilft. Heute sollte dann die nächste schlechte Nachricht für den Klub folgen, denn das DFB-Sportgericht erlegt dem Schlusslicht der Bundesliga eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro auf. Das Urteil ist bereits rechtskräftig und entsprechend vom 1. FC Köln akzeptiert worden.
Mehrfaches Fehlverhalten der Fans
Grund für die hohe Geldstrafe sind die Vergehen der Anhänger auf der Tribüne. Jüngst verkleideten sich FC-Ultras als Ordner, um beim Derby im Januar gegen Borussia Mönchengladbach eine Fahne aus dem Block der Gäste zu stehlen. Nur mit Mühe konnte das Sicherheitspersonal verhindern, dass die Situation eskaliert. Außerdem zündeten die FC-Fans beim Gastspiel in Leverkusen einen Böller.
In Hoffenheim kam es durch zwei Plakate darüber hinaus zu massiven Anfeindungen und Beleidigungen gegen Dietmar Hopp. Des Weiteren sind die Spiele in Mainz (Abbrennen von Bengalos) und in Hamburg („zwei pyrotechnische Gegenstände“) als Begründung für die Strafe angeführt worden.